Satzung der Gesellschaft für Deutsch-Chinesische Freundschaft Siegen e.V.

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§1 Name und Sitz

1. Der Verein trägt den Namen "Gesellschaft für Deutsch-Chinesische Freundschaft Siegen e.V.". Er hat seinen Sitz in Siegen. Im weiteren wird für den Verein die Kurzbezeichnung GDCF Siegen gebraucht.

§2 Zweck und Gemeinnützigkeit des Vereins

1. Zweck der GDCF Siegen ist die Förderung der deutsch-chinesischen Freundschaft auf ausschließlich gemeinnütziger Grundlage durch die Pflege und Förderung der Beziehungen zwischen dem Deutschen und dem Chinesischen Volk in allen Bereichen im Geiste internationaler Verständigung und Völkerfreundschaft, der Förderung internationaler Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur, und des Völkerverständigungsgedankens. Hierzu unternimmt sie vielfältige Aktivitäten: z.B. Organisation von Ausstellungen, Vorträge, Diskussionen, Sprachkurse, Kochkurse, Verleih von chinesischen Filmen, Publikationen ,Vermittlung persönlicher Kontakte durch Reisen, oder z.B. Brieffreundschaften, Seminare, Betreuung chinesischer Gäste, "Aktion Gastfreundschaft" (Einladung und Betreuung von Chinesen, die sich im Siegerland aufhalten).
2. Die GDCF Siegen steht grundsätzlich allen Menschen offen, die, ungeachtet verschiedener politischer oder weltanschaulicher Überzeugungen, gleichberechtigt an dieser Aufgabe mitarbeiten wollen.
3. Die GDCF Siegen verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke der Abgabenordnung".
4. Der Verein darf keine anderen, als die in §2 Absatz 1 bezeichneten Ziele verfolgen.
5. Er darf keinen Gewinn anstreben, insbesondere dürfen seine Mitglieder keinen Gewinnanteil oder sonstige zweckfremde Zuwendungen aus den Vereinsmitteln erhalten.
6. Er darf keine Personen durch zweckfremde Zuwendungen oder unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigen.
7. Etwaige Überschüsse dürfen nur zur Förderung der Aufgaben der Gesellschaft verwendet werden.
8. Bei Auflösung, Aufhebung oder Wegfall des bisherigen Zwecks des Vereins fällt vorhandenes Vermögen an die DRK Kinderklinik in Siegen.
9. Der Verein ist selbstlos tätig
10. Der Verein betätigt sich als Träger der Freien Jugendhilfe gem. §§ 75 SGB VIII und wählt hierzu einen Jugendwart. Die GDCF Siegen e.V. bietet verschiedene Veranstaltungen für Jugendliche an und betätigt sich auch auf dem Gebiet des internationalen Jugendaustausches im Sinne der Völkerverständigung. Die Tätigkeit der GDCF-Jugendgruppe ist eigenverantwortlich und selbstorganisiert.

§3 Tätigkeitsbereich

1. Der Tätigkeitsbereich der GDCF Siegen erstreckt sich auf die Stadt Siegen und die Region Siegen-Wittgenstein

§4 Mitgliedschaft

1. Mitglied der GDCF Siegen kann jede Person werden, die die Satzung der GDCF Siegen anerkennt und ihren Beitrag zahlt.
2. über Aufnahme, Ausschluss und Streichung eines Mitglieds entscheidet der Vorstand der GDCF Siegen. Dagegen ist Einspruch bei den satzungsmäßigen Organen der GDCF Siegen möglich. Die Streichung erfolgt nachdem das Mitglied trotz dreimaliger schriftlicher Mahnung einen Beitragsrückstand von mehr als 6 Monaten nicht ausgleicht.
3. der freiwillige Austritt ist jeweils zum Jahresende möglich. In begründeten Ausnahmen kann der Kassierer ein früheres Datum akzeptieren.

§5 Organe

1. Organe der GDCF Siegen sind die Mitgliederversammlung und der Vorstand.

§6 Mitgliederversammlung

1. Die Mitgliederversammlung (im folgenden MV) ist das oberste Organ der GDCF Siegen.
2. Die MV fasst Beschlüsse zu allen Fragen, die die GDCF Siegen betreffen.
3. Die in der MV gefassten Beschlüsse sind schriftlich niederzulegen und vom Leiter und Protokollführer der MV zu unterzeichnen.
4. Die MV wählt für die Dauer von 2 Jahren die Mitglieder des Vorstandes der GDCF Siegen. Jedes Vorstandsmitglied ist einzeln zu wählen. Gewählt wird in den Vorstand, wer die Mehrheit der Stimmen der anwesenden Mitglieder auf sich vereinigt.
5. Die MV ist mindestens einmal jährlich durchzuführen.
6. Die Einladung zur MV hat schriftlich unter Angabe der Tagesordnung mindestens 14 Tage vor dem vorgesehenen Termin zu erfolgen.
7. Auf Verlangen von mindestens 20% der Mitglieder der GDCF Siegen muss vom Vorstand innerhalb von 14 Tagen eine MV mit den beantragten Tagesordnungspunkten einberufen werden.
8. Die MV ist beschlussfähig, wenn ordnungsgemäß zu ihr eingeladen wurde.

§7 Vorstand

1. Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der Vorsitzende, sein Stellvertreter, der Kassierer, von denen jeweils 2 gemeinsam vertretungsberechtigt sind. Im übrigen besteht der Vorstand aus bis zu 6 weiteren Mitgliedern.
2. Der Vorstand der GDCF Siegen hat die MV vorzubereiten, einzuberufen, sowie die Beschlüsse der MV auszuführen. Er ist der MV rechenschaftspflichtig.
3. Dem Vorstand der GDCF Siegen obliegt die Leitung aller Geschäfte im Tätigkeitsbereich der GDCF Siegen.
4. Der Vorstand kann aus dem Kreis der Mitglieder der GDCF Siegen Verantwortliche für Teilaufgaben bestimmen sowie Ausschüsse und Arbeitsgruppen einrichten.
5. Die Vorstandsmitglieder können jederzeit nach Aussprache durch die MV mit absoluter Mehrheit der abgegebenen Stimmen abgewählt werden.

§8 Beiträge

1. Jedes Mitglied der GDCF Siegen hat einen Mitgliedsbeitrag zu entrichten, dessen Höhe von der MV festgelegt wird.

§9 Kassenführung und Kassenprüfung

1. Die GDCF Siegen führt eine eigene Kasse.
2. Die MV der GDCF Siegen wählt auf Dauer eines Jahres zwei Mitglieder des Vereins als Kassenprüfer. Sie haben nach Ablauf des Geschäftsjahres anhand der Bücher die Kassenführung rechnerisch und sachlich zu prüfen und darüber der MV zu berichten. Die Kassenprüfer dürfen keine Vorstandsmitglieder sein.

§10 Geschäftsordnung

1. Die MV gibt sich eine Geschäftsordnung.

§11 Änderung der Satzung

1. Satzungsänderungen können von der MV mit Zweidrittelmehrheit vorgenommen werden, nachdem sie im Wortlaut 14 Tage vor dem MV Termin den Mitgliedern bekannt gegeben wurden.

§12 Auflösung

1. Die GDCF Siegen kann durch eine MV, in der mindestens 50% der Mitglieder anwesend sind, mit Dreiviertelmehrheit aufgelöst werden.

§13 Inkrafttreten

1. Diese Satzung tritt mit ihrer Verabschiedung in Kraft.


Siegen, 4.1.2008
Amtsgericht Siegen
Vereinsregister Nummer: 1702